Wenn mal etwas nicht klappt....
....steht Ihnen unser professionelles Service-Team zur Seite !
Zunächst einmal ist es wichtig, zu unterscheiden, welches Problem Sie im einzelnen haben; z. B.:
Sie benötigen Hilfe vor Ort für Ihr System
Ihnen fehlt ein Treiber für Ihr System
FUNKTION
Informationen zu diversen Fehlern finden Sie auch im Forum
Trotz sorgfältiger Installation zeigt die Hardware bei Ihnen keine Reaktion
Defekte außerhalb der Gewährleistungszeit
IHR GUTES RECHT was ist Sache?
Service - Aussendienst
Preisübersicht:
Anfahrtspauschale*: 24,90 Euro (Inkl. MwSt.)
Stundensatz: 39,90 Euro (Inkl. MwSt.)
Termine nach Absprache.
*Innerhalb Hamburgs nach Absprache.
Service - Treiber fehlt
Den von uns vertriebenen Artikeln liegen, sofern vom Hersteller des Produktes mitgeliefert, Treiberdisketten oder -CD's bei. Es könnte dennoch sein, daß Ihnen ein bestimmter Treiber fehlt. Wir können Ihnen hier leider kein direktes Downloadangebot machen, da zum einen lizenzrechtliche Bestimmungen zu beachten sind, es zum anderen bei der Fülle an Produkten nicht gewährleistet sein kann, daß wir stets den neuesten Treiber anbieten können. Bitte wenden Sie sich direkt an den Hersteller, der häufig auch im Internet präsent ist. Sie finden viele Herstelleradressen auf unserer Links-Seite.
Service - keine Funktion der Hardware
Bevor Sie zu dem Schluß kommen, daß die von uns bezogene Ware defekt ist, möchten wir Sie bitten, einige Punkte zu beherzigen, die Ihnen und uns unnötige Zeit und Kosten ersparen:Vielfach ist das Problem nicht ausschließlich an dem Teil zu suchen, welches Sie neu installiert haben.
Es gibt (PnP zum Trotze) immer noch Fälle, bei denen Hardwarekomponenten miteinander inkompatibel sind.Liegt ein solcher Fall nun bei Ihnen vor? Wie können Sie das feststellen?Vielleicht steht Ihnen ein weiterer Computer zur Verfügung, in dem Sie die Komponente einmal ausprobieren können. Dabei ist es umso besser, je mehr sich dieser andere Computer von Ihrem unterscheidet.Die Mehrzahl der sogenannten 'Reklamationen', die wir erhalten, sind leider keine Gewährleistungsfälle, weil eben ein Defekt am Gerät nicht vorliegt. Bitte helfen Sie sich und uns, indem Sie feststellen, ob ein Gerät tatsächlich defekt ist oder sich nur mit Ihrem System nicht verträgt.Sollten Sie Inkompatibilitäten feststellen, beachten Sie bitte, daß dieses kein Reklamations- oder Gewährleistungsfall ist.Wenn Sie zu der Überzeugung gelangt sind, daß ein Defekt vorliegt, bringen Sie den Artikel bitte komplett mit Kaufbeleg in unser SERVICE-CENTER. Eine detaillierte und genaue Fehlerbeschreibung erleichtert die Überprüfung des Artikels. Der reklamierte Artikel wird in der Regel in Ihrem Beisein einem sorgfältigen, kostenlosen Test unterzogen, auch wenn sich eine Mangelfreiheit ergeben sollte.
Bei einer berechtigten Beanstandung innerhalb von 6 Monaten nach Kauf nehmen wir einen sofortigen Umtausch vor bzw. liefern umgehend nach.
Service - Defekte außerhalb der Gewährleistungszeit
Einige Hersteller gewähren Ihnen eine Garantie von zum Teil mehreren Jahren (Herstellergarantie).
Zur Abwicklung der Herstellergarantie wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller, siehe auch unsere AGB. Gern sind wir Ihnen hierbei behilflich. Sollte Ihnen nach schrftl. oder veröffentlichter Zusage einer Garantie des Herstellers trotz geltenden Rechts (§ 443 BGB) eine Direktabwicklung verweigert werden, so ist es möglich, bei berechtigter Reklamation eine diesbezgl. Vereinbarung mit uns zu treffen, um evtl. Ihre Forderungen durchzusetzen.
Allgemeine Hinweise
Durch die unterschiedlichen AGB diverser Mitbewerber, die einige unserer verehrten Kunden doch stark rechtlich verunsichert haben, möchten wir uns gern zu den aktuellsten Diskrepanzen aus unsere Sicht äußern:
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Der Privatkunde hat bei einem Gewährleistungsfall wahlweise das Recht auf Nachlieferung (Umtausch) oder Nachbesserung, - nicht der Verkäufer.
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Die Abgabe einer Reklamation muß nicht unbedingt in der Originalverpackung erfolgen.
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Ebenfalls ist es nicht erforderlich, Zubehör, welches nichts mit einer Funktionsüberprüfung oder explizit mit einem evtl. Mangel des Objektes zu tun hat, beizufügen.
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Bei der Überprüfung eines Reklamationartikels innerhalb der Gewährleistungszeit dürfen keine Testkosten berechnet werden, auch wenn sich die Mangelfreiheit der Komponente erweist. Es kann bei einem zweiten Test desselben Artikels bei identischer Mängelrüge lediglich eine Testpauschale vereinbart werden, sollten sich erneut die vom Hersteller zugesagten Eigenschaften bestätigen.